|
Die Arbeit der Vereinten Nationen
Seit dem Jahr 1962 werden internationale
Standards für die Verträglichkeit und Sicherheit von Lebensmitteln durch die Codex Alimentarius
Commission (CAC), das höchste internationale Gremium für Lebensmittelstandards, festgelegt.
Diese wurde von der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
errichtet. Ziel der CAC ist es, Lebensmittelherstellern einen Leitfaden an die Hand
zu geben und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Bei der Festlegung ihrer
Standards, Leitlinien und Grundsätze stützt sich die CAC auf die Arbeit des
Gemeinsamen Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (Joint Expert
Committee on Food Additives JECFA) die FAO und die WHO. Dieser wurde im Jahr 1956 errichtet
und soll der FAO, der WHO und damit die Regierungen der Mitgliedsstaaten der
UNO bei Fragen über die Verwendung von Lebensmittelzutaten beraten.
Bis heute hat der JECFA über 1 300 Lebensmittelzutaten untersucht:
- Der JECFA hat Grundsätze für die Untersuchung, Spezifizierung
und Analyse von Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt.
- Der JECFA stellt Informationen über die Mengen von
Lebensmittelzusatzstoffen zur Verfügung, die ohne Nebenwirkungen täglich aufgenommen
werden können. Diese Menge wird als Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche
Aufnahme ADI), bezeichnet und in Milligramm der Substanz je Kilogramm Körpergewicht
des Verbrauchers angegeben.
- Der JECFA legt fest, ob Lebensmittelzusatzstoffe
nützlich und technologisch notwendig für Produktion, Bekömmlichkeit, Schmackhaftigkeit,
Lagerung, Transport und Vermarktung von Lebensmitteln sind.
Good Manufacturing Practice Gute Herstellungspraxis
Good Manufacturing practice (GMP) bedeutet, dass ein
genehmigter Zusatzstoff in Lebensmitteln nur in der Menge verwendet wird, die mindestens
erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. In den meisten Fällen wird die
Menge eines verwendeten Lebensmittelzusatzstoffes durch technologische, wirtschaftliche
oder geschmackliche Faktoren begrenzt.
Untersuchung von Mononatriumglutamat durch den JECFA
Im Jahr 1987 bestätigte der JECFA die Sicherheit von
Mononatriumglutamat. Der Ausschuss beschloss, dass keine Festsetzung eines ADI-Grenzwertes
erforderlich ist. Der JECFA vergibt die Kennzeichnung "ADI not specified", wenn der
Ausschuss zu dem Schluss kommt, dass ein Lebensmittelzusatzstoff eine so geringe Toxizität
aufweist, dass die Festlegung eines ADI-Grenzwertes nicht notwendig ist.
Zurück zur Glutamat Zulassungen
|