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11. Oktober 2002
FSANZ lehnt
Kennzeichnungspflicht für Mononatriumglutamat in Gaststätten ab
Die Behörde für Lebensmittelsicherheit für
Australien und Neuseeland, die Food Standards Australia New Zealand (FSANZ),
verlautbarte diese Woche, dass sie dem Antrag von New South Wales Health auf
Kennzeichnungspflicht für zugesetztes Mononatriumglutamat (MSG) in Gaststätten
nicht stattgeben wird. Ian Lindenmeyer, geschäftsführender Direktor der FSANZ,
kommentierte: "Unsere Risikoanalyse erbrachte überwältigende Beweise, dass
MSG für den Normalverbraucher in den Mengen, die üblicherweise in
unterschiedlichen Nahrungsmitteln vorkommen, unbedenklich ist."
Zusammenfassend
stellte die FSANZ fest, dass "die Kennzeichnungspflicht auf Inhaltsstoffe
beschränkt ist, deren Auftreten in Nahrungsmitteln schwerwiegende negative
Reaktionen auslösen könnte." Weiters wurde festgestellt, dass die
Kennzeichnung von MSG in Restaurants den beabsichtigten Zweck verfehlen würde,
"da diese sich ausschließlich auf MSG beziehen würde, das vor Ort im
Restaurant beigefügt wird und nicht auf MSG/Glutamat aus allen anderen Quellen.
Dadurch könnten potentiell irreführende Informationen an den Konsumenten
weitergegeben werden."
Die
Unbedenklichkeit von Mononatriumglutamat wurde wiederholt von Gesetzgebern und
wissenschaftlichen Behörden weltweit bestätigt. Der FSANZ-Bericht nahm in
seiner Bewertung vor allem auf zwei neuere Sicherheitsbewertungen von MSG
Bezug: Das Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA), ein
Beratungsgremium der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisationen der
Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation, führte im Jahr 1987
eine Studie über MSG durch und die Federation of American Societies for
Experimental Biology, der Verband amerikanischer Gesellschaften für
Experimentalbiologie, im Jahr 1995. Beide Untersuchungen kamen zu dem Schluss,
dass MSG unbedenklich ist und kein Gesundheitsrisiko für den Normalverbraucher
darstellt.
Der
internationale Glutamat Informationsservice begrüßt den Bescheid der FSANZ und
die Bestätigung der Sicherheit von Glutamat.
Monosodium
glutamat ist das Salz von Glutamat, einer Aminosäure, die natürlich in
eiweißhaltigen Nahrungsmitteln vorkommt, wie z. B. in Fleisch, Gemüse und
Milchprodukten. Da Glutamat die Grundlage für den einzigartigen Geschmack von
Umami bildet, wird es manchen pikanten Lebensmitteln in der Form von Monosodium
glutamat als Geschmacksverstärker hinzugefügt. Allerdings stellt Glutamat als
Würzmittel nur einen geringen Bruchteil der Glutamatmenge dar, die wir täglich
im Durchschnitt zu uns nehmen (durchschnittlich 0,5g bis 1,5g aus MSG gegenüber
durchschnittlich 10g bis 20g pro Tag aus anderen Nahrungsquellen). Das in
Nahrungsmitteln natürlich auftretende Glutamat und das aus MSG gewonnene
Glutamat sind identisch, und der menschliche Körper verarbeitet Glutamat auf
ein und dieselbe Weise, egal, ob es aus einer Tomate, aus Parmesan, Fleisch
oder einer MSG-Würze stammt.
Die
vollständige Version des FSANZ-Bescheids finden Sie bei
http://www.foodstandards.gov.au/_srcfiles/A432_DAR_091002.pdf
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