Die Arbeit der Vereinten Nationen

Seit dem Jahr 1962 werden internationale Standards für die Verträglichkeit und Sicherheit von Lebensmitteln durch die Codex Alimentarius Commission (CAC), das höchste internationale Gremium für Lebensmittelstandards, festgelegt. Diese wurde von der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) errichtet. Ziel der CAC ist es, Lebensmittelherstellern einen Leitfaden an die Hand zu geben und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Bei der Festlegung ihrer Standards, Leitlinien und Grundsätze stützt sich die CAC auf die Arbeit des Gemeinsamen Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (Joint Expert Committee on Food Additives – JECFA) die FAO und die WHO. Dieser wurde im Jahr 1956 errichtet und soll der FAO, der WHO und damit die Regierungen der Mitgliedsstaaten der UNO bei Fragen über die Verwendung von Lebensmittelzutaten beraten.

Bis heute hat der JECFA über 1 300 Lebensmittelzutaten untersucht:

  • Der JECFA hat Grundsätze für die Untersuchung, Spezifizierung und Analyse von Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt.
  • Der JECFA stellt Informationen über die Mengen von Lebensmittelzusatzstoffen zur Verfügung, die ohne Nebenwirkungen täglich aufgenommen werden können. Diese Menge wird als Acceptable Daily Intake (akzeptable tägliche Aufnahme – ADI), bezeichnet und in Milligramm der Substanz je Kilogramm Körpergewicht des Verbrauchers angegeben.
  • Der JECFA legt fest, ob Lebensmittelzusatzstoffe nützlich und technologisch notwendig für Produktion, Bekömmlichkeit, Schmackhaftigkeit, Lagerung, Transport und Vermarktung von Lebensmitteln sind.

Good Manufacturing Practice – Gute Herstellungspraxis

Good Manufacturing practice (GMP) bedeutet, dass ein genehmigter Zusatzstoff in Lebensmitteln nur in der Menge verwendet wird, die mindestens erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. In den meisten Fällen wird die Menge eines verwendeten Lebensmittelzusatzstoffes durch technologische, wirtschaftliche oder geschmackliche Faktoren begrenzt.

Untersuchung von Mononatriumglutamat durch den JECFA

Im Jahr 1987 bestätigte der JECFA die Sicherheit von Mononatriumglutamat. Der Ausschuss beschloss, dass keine Festsetzung eines ADI-Grenzwertes erforderlich ist. Der JECFA vergibt die Kennzeichnung "ADI not specified", wenn der Ausschuss zu dem Schluss kommt, dass ein Lebensmittelzusatzstoff eine so geringe Toxizität aufweist, dass die Festlegung eines ADI-Grenzwertes nicht notwendig ist.